Der Ruhestand kommt – und mit ihm viele Fragen. Eine der wichtigsten ist: Wie bin ich im Alter krankenversichert, und was kostet mich das? Die gute Nachricht: In Deutschland bist du auch im Alter gut abgesichert. Aber: Die Unterschiede sind groß, und es lohnt sich, sich frühzeitig zu informieren. Dieser Artikel gibt dir einen klaren Überblick – ganz ohne Versicherungskauderwelsch.
Im Rentenalter kannst du entweder:
gesetzlich krankenversichert sein (GKV) – entweder pflichtversichert oder freiwillig
privat krankenversichert bleiben (PKV) – falls du schon vorher privat versichert warst
Welche Variante auf dich zutrifft, hängt davon ab, wie du vor dem Ruhestand versichert warst – und wie lange.
Wenn du die sogenannte 90 %-Regel erfüllst, wirst du automatisch pflichtversichert in der KVdR. Das bedeutet:
Du warst in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens mindestens zu 90 % gesetzlich versichert (auch Familienversicherung zählt mit).
Dann übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte deiner GKV-Beiträge, inklusive Zusatzbeitrag.
Nur deine gesetzliche Rente zählt zur Berechnung – andere Einkünfte (z. B. Miete, Kapitalerträge, Betriebsrenten) bleiben außen vor.
✅ Vorteil: Günstiger Beitrag, weil nur die Rente zählt und du einen Zuschuss bekommst.
Erfüllst du die 90 %-Regel nicht, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Klingt erstmal ähnlich – aber es gibt wichtige Unterschiede:
Alle Einkünfte werden zur Berechnung der Beiträge herangezogen: Rente, Mieteinnahmen, Betriebsrente, Kapitalerträge etc.
Du bekommst aber trotzdem einen Zuschuss von der Rentenversicherung – und zwar die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 %) + Hälfte des Zusatzbeitrags, bezogen auf deine gesetzliche Rente.
Für alle anderen Einkünfte zahlst du den Beitrag komplett selbst.
❗️Wichtig: Der Zuschuss ist nicht automatisch, du musst ihn beantragen – am besten direkt mit dem Rentenantrag.
Wenn du vor dem Ruhestand privat krankenversichert warst, bleibst du es in der Regel auch als Rentner. Dabei gibt es einige Missverständnisse – hier sind die Fakten und deine Möglichkeiten im Überblick:
Als PKV-Versicherter hast du im Ruhestand mehrere Optionen, um Beiträge zu senken – ohne deine Versicherungsgesellschaft zu verlassen:
Du zahlst während deiner Berufsjahre freiwillig einen kleinen Aufpreis.
Im Ruhestand bekommst du dafür einen dauerhaften Beitragsrabatt.
Besonders sinnvoll, wenn du frühzeitig vorsorgst.
Möglich für Versicherte, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind.
Leistungsniveau liegt ähnlich der GKV.
Beitrag ist gedeckelt auf den Höchstbeitrag der GKV.
Voraussetzung: Du musst mindestens 10 Jahre privat versichert sein und Rente beziehen.
Für alle Versicherten offen.
Leistungsspektrum ist identisch mit der GKV, aber privat organisiert.
Beitrag ist auf GKV-Höchstbeitrag begrenzt, ggf. sogar niedriger bei geringem Einkommen.
Keine Risikoprüfung, keine Alterszuschläge.
Der Basistarif kann auch im Notfall helfen – z. B. bei finanziellen Engpässen.
Du hast das Recht auf einen Wechsel innerhalb deiner Versicherungsgesellschaft – ohne Gesundheitsprüfung, wenn du nicht in bessere Leistungen wechselst.
Du kannst z. B. in einen Tarif mit ähnlichen Leistungen, aber günstigeren Konditionen wechseln.
Deine Alterungsrückstellungen bleiben erhalten und werden bei Beitragsberechnung angerechnet.
✅ Tipp: Lass dich dazu von einem unabhängigen Tarifwechselberater unterstützen (z. B. nach § 204 VVG) – diese kennen die internen Tarife und können viel Geld sparen helfen.
Auch als privat Versicherter hast du Anspruch auf einen Zuschuss:
7,3 % der gesetzlichen Rente + halber Zusatzbeitrag (durchschnittlich)
Maximal die Hälfte deiner tatsächlichen Beiträge
Gilt auch für die private Pflegepflichtversicherung
👉 Der Zuschuss muss beantragt werden! Er wird nicht automatisch gezahlt.
Die PKV ist keineswegs starr oder automatisch teurer oder riskanter im Alter – aber sie verlangt aktive Gestaltung:
✅ Frühzeitig vorsorgen (z. B. mit Entlastungstarif)
✅ Regelmäßig Tarife prüfen und ggf. wechseln
✅ Rechte nach § 204 VVG kennen und nutzen
✅ Zuschüsse beantragen
Egal ob GKV oder PKV: Die Pflegeversicherung ist Pflicht und kostet im Alter extra.
Beitragssatz: 3,4 % der Rente für GKV versicherte.
Für Kinderlose über 23: Zuschlag von 0,6 %, also insgesamt 4,0 % für GKV versicherte.
PKV versicherte zahlen die Pflege weiter unabhängig vom Einkommen
In beiden Fällen musst du den Pflegebeitrag komplett selbst zahlen.
Es gibt keinen Zuschuss von der Rentenversicherung zur Pflegeversicherung – weder in der GKV noch in der PKV.
Hier eine Übersicht zur Orientierung (Stand: 2025, gerundet):
| Versicherung | Was zählt zur Berechnung? | Zuschuss durch RV? | Pflegeversicherung? |
|---|---|---|---|
| KVdR (Pflicht-GKV) | Nur gesetzliche Rente | Ja, 50 % von Beitrag + Zusatzbeitrag | Voll selbst zahlen (3,4–4,0 %) |
| Freiwillige GKV | Alle Einkünfte | Ja, aber nur bezogen auf gesetzl. Rente | Voll selbst zahlen |
| PKV | Fester Tarif | Ja, max. 50 % der tatsächlichen Beiträge | Voll selbst zahlen |
Die Kranken- und Pflegeversicherung im Alter ist ein wichtiger Teil deiner finanziellen Planung. Wenn du dich rechtzeitig informierst und eventuell optimierst, kannst du im Ruhestand viel Geld sparen – und mit gutem Gefühl in die neue Lebensphase starten.
KVdR prüfen – warst du lange genug gesetzlich versichert?
Zuschuss beantragen – am besten direkt mit dem Rentenantrag.
Bei PKV rechtzeitig Tarife vergleichen – vielleicht ist ein Wechsel sinnvoll.
Pflegeversicherung einplanen – die musst du immer allein zahlen.
Beraten lassen Wenn Du Fragen zur den Beiträgen Ihrer Krankenversicherung im Alter haben und eine Rentenversicherungsberatung wünschen, steht Ihnen unser Kostenpflichtiger Rentenservice unter diesem Link zur Verfügung. Buchen Sie gerne einen Termin.